Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Geltungsbereich

1.1. Die gegenständlichen Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) regeln (in der jeweils geltenden und vereinbarten) Fassung abschließend die Geschäftsbeziehung zwischen VP Wheels GmbH, Anton Benya-Straße 11/1/3, 2334 Vösendorf (VP Wheels) und dem Kunden (Kunde) betreffend die von VP Wheels vertriebenen Produkte (insbesondere KfZ-Zubehör wie individualisierte Automobilfelgen, Ersatz- und Verschleißteile) (Produkt).

1.2 Klarstellend wird festgehalten, dass der Kunde ausreichend Gelegenheit hatte, sich über den Inhalt und die Regelungsweite der AAB vertraut zu machen, VP Wheels sämtliche Anfragen hierzu ausreichend und zufriedenstellend beantwortet hat und die AAB (etwa) durch Unterfertigung des zugrundeliegenden Angebots durch den Kunden betreffend das Produkt, vertraglich vereinbart wurden und das Vertragsverhältnis sohin maßgeblich regeln.

1.3. Allenfalls bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen dieser AAB bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen Zustimmung durch VP Wheels. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne der Bezug habenden Bestimmungen (insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes, Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes) handeln sollte (der B2B-Kunde alleine Unternehmenskunde), hat eine derartige Zustimmung durch VP Wheels im schriftlich zu erfolgen.

  1. Angebote, Leistungsbeschreibungen und Vertragsabschluss

2.1 VP Wheels betreibt auf der unter www.vp-wheels.at online abrufbaren Internetplattform einen Online-Shop, auf dem vornehmlich Kfz-Felgen vertrieben werden (Online-Shop). Dieser Online-Shop beinhaltet überdies ein Online-Tool („einen Konfigurator“), der es den Kunden ermöglicht, individuelle angepasste Kfz-Felgen erstellen zu lassen, die den Wünschen des Kunden vollinhaltlich entsprechen (dieser alleine in der Folge Konfigurator).

2.2 Es handelt sich bei sämtlichen im Online-Shop (oder allenfalls verfügbaren Katalogen in Papier- oder elektronischer Form) zum Verkauf angebotenen Produkten um reine Einladungen zur Angebotsstellung (invitatio ad offerendum). Klarstellend wird daher festgehalten, dass VP Wheels im Online-Shop keinerlei Zusagen, Zusicherungen oder Garantien (welcher Art und welchen Umfangs auch immer) trifft.

2.3 Sämtliche Informationen betreffend die Produkte und sonstigen Leistungen von VP Wheels, die der Sphäre Dritter entstammen (z.B.: Internetforen, Autoshows, Messestände) hat der Kunde, sofern er sie seiner Auftragserteilung zugrunde legt, gegenüber VP Wheels im Vorhinein explizit darzulegen.

2.4 Es handelt sich bei sämtlichen graphischen Abbildungen im Online-Shop um reine Produktdarstellungen und Symbolfotos, die vom zu erstellenden (individuell angefertigten) Original produktionsbedingt abweichen können. Der Kunde ist sich darüber bewusst und erteilt vorab seine Zustimmung, zu lediglich nicht wesentlichen produktionsbedingten Abweichungen des Produkts. Darüber hinaus gehende Irrtümer seitens VP Wheels bleiben ausdrücklich vorbehalten.

  1. Rücktrittsrecht des Kunden

3.1 Der Kunde ist darüber in Kenntnis, dass es sich bei den über den Konfigurator erstellten und im Online-Shop verkauften Produkten um individuell erstellte Spezialanfertigungen handelt, die individuell nach Kundenspezifikationen angefertigt werden und auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Es besteht sohin kein Rücktrittsrecht des Kunden unter sinngemäßer Anwendung des § 18 Abs 1 Z 3 FAGG.

3.2 Bei den sonstigen im Online-Shop verfügbaren Produkten, für welche die zuvor genannte Ausnahmebestimmung des § 18 Abs 1 Z 3 FAGG nicht zur Anwendung gelangt, setzt VP Wheels den Kunden rechtskonform über das ihm zustehende Rücktrittsrecht in Kenntnis, wonach der Kunde das Recht hat, binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Zur Wahrung der zuvor genannten Frist reicht es aus, dass die Mitteilung gemäß Punkt 3.3 (nachstehend) vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

3.3 Um das Widerrufsrecht auszuüben, hat der Kunde VP Wheels mittels einer eindeutigen Erklärung (Brief oder E-Mail) über den Entschluss des Widerrufs zu informieren; dieser Widerruf ist darüber hinaus an keine weitergehende Form oder Inhalt gebunden. VP Wheels ist stets um eine gute customer relationship bemüht, weshalb VP Wheels entsprechende Muster-Widerrufsformulare auf der Homepage bereitstellt.

3.4 Übt der Kunde sein Rücktrittsrecht gemäß diesem Punkt aus, hat er allenfalls von VP Wheels erhaltene Produkte unbeschädigt und im Übernahmezustand (i.e. „so, wie erhalten“) an VP Wheels zurückzustellen; VP Wheels hat allenfalls bereits erhaltene Zahlungen vice versa ohne irgendwelche Abzüge an den Kunden zurückzuüberweisen.

  1. 4. Bestellvorgang und Vertragsabschluss

4.1. Der Kunde kann aus dem im Online-Shop verfügbaren Sortiment von VP Wheels Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche In den Warenkorb in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert (z.B. gelöscht) werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche Weiter zur Kasse zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten. Sollte der Warenkorb nicht verfügbar sein, so können Produkte über den Konfigurator angefragt werden. Der Kunde erhält dann per E-Mail ein Angebot von VP Wheel zugeschickt. Der Kunde kann das Angebot durch (firmenmäßige) Gegenzeichnung annehmen; dem Angebot liegen die gegenständlichen AAB zu Grunde. In diesem Fall, kommt der Vertrag durch Gegenzeichnung bereits rechtswirksam zu Stande.

4.2. Über die Schaltfläche Zahlungspflichtig bestellen gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion Zurück zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

4.3. Der Verkäufer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion Drucken ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei VP Wheels eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann (i) (konkludent) zustande, wenn der Verkäufer das bestellte lagernde Produkt innerhalb von 2 Tagen an den Kunden versendet, übergibt oder (ii) den Versand an den Kunden innerhalb von 2 Tagen mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt hat.

4.4. Sollte VP Wheels allerdings Vorkassezahlung ermöglichen und der Kunde dieses Angebot in Anspruch nehmen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit und erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung bei VP Wheels eingegangen ist, hat VP Wheels das Recht vom Vertrag zurückzutreten mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist. Der Vertrag ist diesfalls nichtig und es bestehen zwischen VP Wheels und dem Käufer keine wechselseitigen Rechte und Pflichten (welcher Art auch immer). Eine Reservierung des Artikels bei Vorkasse Zahlungen erfolgt daher längstens für eine Frist von 10 Kalendertagen. Die Bestimmung dieses Punktes 4.4 gilt nicht für die über den Konfigurator bestellten Produkte.

4.5. Sofern sich der Kunde dafür entscheidet, ein Produkt, das nicht lagernd ist oder über den Konfigurator als Spezialanfertigung hergestellt werden muss, zu bestellen, steht der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde eine Anzahlungsleistung in Höhe von 50 % (fünfzig Prozent) des Auftragsvolumens leistet. Die Restzahlung ist bei Abholung bzw. vor dem Versand des Produkts an den Kunden fällig. Der guten Ordnung halber wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Bestimmungen dieses Punktes kein Rücktrittsrecht des Kunden (vgl. Punkt 3.1) besteht.

  1. Information und Mitwirkungspflicht

5.1. Der Kunde hat VP Wheels sämtliche Informationen, die diese zur Erfüllung der Bestellung und Ausführung des Produkts benötigen, auf erste Aufforderung hin, jedenfalls innerhalb angemessener Frist, zur Verfügung zu stellen.

  1. Subunternehmer

VP Wheels ist zur Erfüllung und Fertigstellung des Produkts berechtigt, sich geeigneter Dritter zu bevollmächtigen. Klarstellend wird allerdings festgehalten, dass dem Kunden hierdurch keine finanziellen Nachteile, in welcher Form auch immer, entstehen oder gesondert in Rechnung gestellt werden.

  1. Preise und Versandkosten

7.1. Alle Preise, die im Online-Shop von VP Wheels angegeben sind, verstehen sich (je nach Land) in Euro einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anderslautend angegeben.

7.2. VP Wheels verrechnet zusätzlich zu den angegebenen Produktpreisen Versandkosten. Die Versandkosten werden dem Käufer auf einer gesonderten Informationsseite bzw. (sofern vom Kunden angefragt) im Rahmen des Angebots von VP Wheels bzw. des Bestellvorgangs zur Kenntnis gebracht.

  1. Lieferung, Warenverfügbarkeit

8.1. Soweit die Parteien Vorkasse als Zahlungsmethode vereinbaren, erfolgt die Lieferung des Produkts nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages. VP Wheels ist sohin verpflichtet, das geschuldete Produkt erst dann an den Kunden auszuliefern, sofern und soweit der geschuldete Rechnungsbetrag vollständig am Bankkonto von VP Wheels gutgeschrieben wurde.

8.2. Kann (trotz dreimaligen Versuchs) keine Lieferung an den Kunden erfolgen und ist dieser Umstand der Sphäre des Käufers zuzurechnen, ist VP Wheels berechtigt vom Vertrag zurücktreten. Diesfalls hat VP Wheels allenfalls bereits geleistete Zahlungen an den Kunden unverzüglich zurückzuerstatten. Klarstellend wird allerdings festgehalten, dass (sämtliche) Kosten betreffend eine vom Kunden beauftragte Spezialanfertigung (insbesondere Bestellungen über den im Online-Shop verfügbaren) Konfigurator nicht zurück erstattet werden können.

8.3. Ist ein vom Kunden in Auftrag gegebenes Produkt nicht verfügbar oder kann dieses insbesondere aus VP Wheels nicht zurechenbaren Gründen nicht hergestellt werden (z.B.: Lieferengpässe oder Produktionsausfälle im Zusammenhang mit der Covid19-Pandemie), ist VP Wheels berechtigt vom Vertrag zurücktreten. Diesfalls hat VP Wheels den Kunden unverzüglich zu informieren und ihm allenfalls die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorzuschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde die Lieferung eines vergleichbaren Produktes nicht wünscht, ist VP Wheels verpflichtet dem Kunden allenfalls bereits erbrachte Leistungen ohne unnötigen Aufschub zu erstatten.

8.4. VP Wheels hat den Kunden nach besten Kräften auf (i) einer gesonderten Informationsseite oder (ii) innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung über Lieferzeiten und Lieferbeschränkungen (z.B. Beschränkung der Lieferungen auf bestimmten Ländern) zu unterrichten.

  1. Zahlungsmodalitäten

9.1. Es steht dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs frei, eine der verfügbaren Zahlungsarten zu wählen; Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.

9.2. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.

9.3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. PayPal, Santander, hat der Kunde sich gesondert den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser externen Zahlungsdienstleister zu unterwerfen. VP Wheels hat den Kunden darüber aufgeklärt, dass eine Möglichkeit besteht, die Zahlung der Produkte über einen externen Zahlungsdienstleister (wie etwa Santander) abzuwickeln und über die damit verbundenen Kosten entweder (i) nach besten Kräften aufgeklärt oder (ii) an die zuständige zur Auskunft berufene Stelle weiterverwiesen.

9.4. Ist der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, schuldet er VP Wheels Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.

9.5. Klarstellend wird festgehalten, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen gemäß Punkt 94 weiterführende Ansprüche von VP Wheels (welcher Art auch immer) unberührt lässt.

9.6. Der Kunde ist zur Aufrechnung im Sinne des § 1438 ABGB lediglich dann berechtigt, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder von VP Wheels anerkannt wurden. Der Kunde ist sohin lediglich dann zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts berechtigt, soweit und sofern die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

  1. Eigentumsvorbehalt

10.1 Das vom Kunden bestellte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von VP Wheels.

10.2 Sofern der Kunde in Zahlungsverzug gerät und diesem das geschuldete Produkt (aus welchem Grund auch immer) bereits übergeben wurde, ist VP Wheels (bei Unternehmenskunden) berechtigt, diese unter Setzung einer angemessenen Nachfrist herauszuverlangen. Sofern es sich um keinen Unternehmenskunden handeln sollte, besteht das zuvor genannte Recht von VP Wheels erst bei einem Zahlungsverzug von mindestens 6 (sechs) Wochen unter gleichzeitiger Androhung der Rückforderung.

10.3 Allenfalls erforderliche Kosten der notwendigen und zweckentsprechenden Rechtsverfolgung gemäß diesem Punkt 9 hat der Kunde VP Wheels auf erste Aufforderung hin, jedenfalls aber innerhalb angemessener Frist, zu ersetzen.

10.4 In der Geltendmachung und Inanspruchnahme des Eigentumsvorbehalts gemäß diesem Punkt 10 ist lediglich dann ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

  1. Gewährleistung

11.1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Gewährleistung (vgl. §§ 932ff ABGB).

11.2 Als Zeitpunkt der Übergabe (und sohin) Lauf der Gewährleistungsfrist gilt mangels abweichender Vereinbarung (z.B.: förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens jedoch, wenn der Kunde das Produkt in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme, obwohl von VP Wheels ordnungsgemäß angeboten, vom Kunden grundlos verweigert wurde.

11.3 Hinsichtlich Unternehmenskunden gilt (abweichend und ergänzend Folgendes):

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt (abweichend von § 929 ABGB) 1 (ein) Jahr.
  • Die gesetzlich normierte Beweislast wird zu Gunsten von VP Wheels abbedungen. Der Kunde hat sohin nachzuweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
  • Die Mängelrüge ist rechtzeitig zu erheben, andernfalls das Produkt als genehmigt und vertragskonform gilt.
  • VP Wheels werden zur Mängelbehebung 2 (zwei) Versuche eingeräumt.

11.4. Stellen sich Mängelbehauptungen des Kunden als grundlos und unberechtigt dar, hat dieser VP Wheels sämtliche entstandenen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Feststellung der Mängelfreiheit stehen, auf erste Aufforderung hin, jedenfalls innerhalb angemessener Frist, zu ersetzen.

  1. Haftung

12.1. VP Wheels haftet für die Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen (nachträglicher) Unmöglichkeit der Leistung oder Verzug hinsichtlich Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

12.2. Hinsichtlich Unternehmenskunden gilt (abweichend und ergänzend Folgendes):

  • Die Haftung ist beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch VP Wheels abgeschlossen Haftpflichtversicherung.
  • Schadenersatzansprüche sind binnen 2 (zwei) Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend zu machen.

12.3. Die Haftung von VP Wheels ist jedenfalls ausgeschlossen für Schäden, die dem Kunden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Herstellervorschriften, fehlerhafter Inbetriebnahme, Wartung oder Instandhaltung entstehen, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war.

12.4 Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die VP Wheels haftet, Versicherungsleistungen erhält, hat der Kunde diese in Anspruch zu nehmen und beschränkt sich die Haftung von VP Wheels diesfalls um die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme der Versicherung entstehen (insbesondere Pflicht zur Zahlung einer erhöhten Versicherungsprämie).

12.5 Die Haftungsausschlüsse gemäß diesem Punkt 12 umfassen auch Ansprüche gegen Mitarbeiter, vertretungsbefugte Organe und Gehilfen von VP Wheels.

12.6 Die Felgen sind nicht für die StVO zulässig und nur für Show und oder Motorsportzwecke gedacht.

  1. Gefahrtragung und Annahmeverzug

13.1 Handelt es sich um einen Unternehmenskunden, geht die Gefahr über, sobald das geschuldete Produkt zur Abholung bereitsteht oder an einen Transporteur übergeben wurde. Hinsichtlich Kunden, die Verbraucher sind, gilt § 7b KSchG (i.e. ab Übergabe).

13.2 Bei Annahmeverzug des Kunden ist VP Wheels berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung das geschuldete Produkt selbst oder bei Dritten zu verwahren, wofür bei qualifiziertem Annahmeverzug (i.e. mehr als 2 (zwei) Wochen) eine angemessene Lagergebühr zusteht.

13.3. Ungeachtet der Bestimmung des Punktes 13.2 ist VP Wheels berechtigt, den verbleibenden Restkaufpreis für das geschuldete Produkt fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

13.4 Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag ist VP Wheels berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 % (zehn Prozent) des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Unternehmenskunden zu verlangen. Die Verpflichtung gemäß dem vorstehenden Satz ist verschuldensunabhängig. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt hiervon ausdrücklich unberührt.

Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausdrücklich ausgehandelt wird.

  1. Speicherung des Vertragstextes

14.1. VP Wheels trägt dafür Sorge, dass der Kunde den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an VP Wheels ausdrucken kann, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt.

14.2. VP Wheels sendet dem Kunden außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Bestellbestätigung, spätestens jedoch mit Lieferung der Ware, erhält der Kunde ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu Versandkosten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sofern sich der Kunde auf der Online-Plattform von VP Wheels registriert haben sollte, ist es diesem möglich, die aufgegebenen Bestellungen dort einzusehen. VP Wheels speichert den Vertragstext intern (in Einklang mit den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung ab), unterlässt aber jegliche Veröffentlichung.

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand

15.1. Diese Auftragsbedingungen und das hierdurch in weiterer Folge begründete Vertragsverhältnis unterliegen österreichischem Recht (unter Ausschluss der Kollisionsnormen).

15.2. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertragsverhältnis, wozu auch Streitigkeiten über dessen Zustandekommen und Gültigkeit zählen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Korneuburg vereinbart, soweit und sofern zwingende Rechtsnormen dieser Gerichtsstandklausel nicht entgegenstehen.

  1. Schlussbestimmungen

16.1 Änderungen, Ergänzungen, Modifizierungen oder jede sonstige Abweichung von diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bedürften zu Ihrer Gültigkeit und Wirksamkeit der Schriftform und müssen zwischen VP Wheels und dem Kunden ausdrücklich vereinbart werden.

16.2 Der Kunde ist in Kenntnis über die Neuerungen und Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (und des österreichischen Datenschutzgesetzes) und erklärt sich vor diesem Hintergrund ausdrücklich damit einverstanden, dass VP Wheels personenbezogene Daten (z.B.: Name, Anschrift) insoweit verarbeitet, überlässt und / oder übermittelt, soweit und sofern dies zur Erfüllung des zugrundeliegenden Auftrags zwischen dem Kunden und VP Wheels notwendig und zweckmäßig ist.

16.3.    VP Wheels ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden auf der eigenen Onlinepräsenz (www.vp-wheels.at) namentlich zu nennen und, sofern verfügbar, überdies sein Logo bzw. Fahrzeugfoto auf Kundenreferenzlisten zu verwenden.

 

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